Die Donnerstagsschocker
Schbibel
Präambel
Die Spieler der donnerstäglichen Schockgemeinschaft verpflichten sich in Freiheit und Demokratie und in uneingeschränkter Achtung vor Bier und Kneipe die in dieser Schbibel festgelegten Gesetze der Schockerei zu achten, auf ihre Einhaltung zu pochen und sie vor zersetzenden äußeren Einflüssen zu schützen. Jegliche Teilnahme an einem ganz normalen Donnerstag setzt die Anerkennung der Schbibel als einzig und allein geltendes Regulativ zwingend voraus. Wissentliche oder grob fahrlässige Mißachtungen der Schbibel werden auf weiter unten definierte Weise geahndet und als Hochverrat der ethischen Grundsätze der freien Schockerei betrachtet. So sei es, und so soll es bleiben, so wahr mir der Biergott helfe. Prost.
Erstfassung: Kettwig, im Oktober 1995
Regeln

§ 1
Ziel der Schockerei ist es , an einem ganz normalen Donnerstag sowenige Runden wie möglich zu verlieren, so daß am Ende des Abends ein anderer als der Otto der Woche dasteht. Dieser darf ausdrücklich ob seiner mäßigen Würfelleistungen moderat beschimpft werden und darf die Ernennung zum Otto der Woche nicht ablehnen.
§ 2
Zweck der Schockerei ist die Erlangung von Spaß und die Aufnahme von Unmengen bevorzugt alkoholischer Getränke. Die Dauer der Schockerei ist nicht terminiert, es sei denn die Fischbude auf dem Markt hat ihre Arbeit aufgenommen. In diesem Fall müssen alle Schocktätigkeiten in der Kneipe beendet werden und dürfen höchstens an der Fischbude selbst fortgesetzt werden.
§ 3
Zur nur durch Mehrheitsbeschluß aufhebbaren, ständig present zu seienden Standardschockausrüstung gehören:
- 13 Deckel mit aufgeklebten Portraits verdienter Heroen der Bier- und Würfelszene
- die Karo am Bande
- Block und Stift
- keine Büchse (mit entsprechender Würfelanzahl) mehr als Spieler am Tisch sind
- die Pinwand, die deutlich sichtbar über den Köpfen der Spieler aufzuhängen ist
- blöde Sprüche, Durst, finanzielle Solvenz und eine Kopie der Schbibel
- nur so viele Bierdeckel, wie zum Abstellen der vorhandenen Gläser benötigt werden
- eine trockene Spielfläche.

Es können Anträge zur Equipmenterweiterung (z.B. Aufhängung einer Jahresstatistik) oder zur Modalitätenerweiterung (z.B. Singen eines jahreszeittypischen Schlagers) eingereicht werden, über die dann von den anwesenden Umdrehern entschieden wird. Über die Annahme bzw. Ablehnung eines Antrag entscheidet die einfache Mehrheit. Änderungen von Grundregeln oder der Standardschockausrüstung sind nur durch eine Schockervollversammlung zulässig. Diese Änderungen bedürfen einer Zweidrittelmehrheit. Zur Schockervollversammlung sind alle Umdreher zugelassen, die seit mindestens einem Jahr an mindestens 30 von 52 möglichen Donnerstagen sich vorsätzlich weggekloppt haben. Die Schockervollversammlung muß einberufen werden, spätestens 14 Tage nach Einreichung eines öffentlich ausgehängten Änderungsantrags zusammentreten und aus mindestens 2/3 der regelmäßig Schockenden bestehen (Liste siehe Anlage).
§ 4
Zu Beginn eines normalen Donnerstags ist die geistige Präsenz eines jeden Umdrehers festzustellen. Hat sich ein Spieler bereits vor Spielbeginn sinnentleert weggekloppt kann er durch Mehrheitsbeschluß von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Macht der Weggekloppte den Eindruck eines zahlungswilligen Opfers oder hat der Teilnehmer eine größere Oberweite als man sich in kühnsten Träumen jemals vorgestellt hat, kann § 4 auch in die Tonne geschmissen werden.
§ 5
Das Spiel beginnt mit dem einmaligen Umdrehen und sofortigen Hochheben des ersten Wurfes. Bei zwei oder mehr gleichen Würfen spielen die jeweiligen Spieler mit wiederum nur einem Wurf den ersten Deckelempfänger aus. Erst nachdem mindestens eine Runde mit der Anfangsumdreherbesetzung gespielt wurde gilt die Regel: Neueinsteiger fängt an. Gibt es mehr als einen Neueinsteiger wird ganz neu nach dem Motto "Einmal hoch" angefangen. Zwischendurchaussteiger, die um irgendwo drüberzusteigen, ausgestiegen sind und wieder einsteigen gelten als Neueinsteiger. Zwischendurcheinsteiger bzw. Wiedereinsteiger stören allerdings den Spielfluß und dürfen mit dem Lied "Glück auf, der Steiger kommt" begrüßt werden.
§ 6

Gespielt wird nach den mit Sicherheit im Suff entstandenen herkömmlichen, altbekannten Regeln. Deswegen hier nur die wichtigsten:

- Die Wertigkeitsreihenfolge ist (in Klammern die Anzahl der zu verteilenden Deckel):
1. Schock Aus (alle Deckel)
2. Schock 6 bis Schock Doof (6 bis 2 Deckel)
3.General (3 Deckel)
4. Straße (2 Deckel)
5. Addition der Würfelwerte nach der Formel: Höchster Würfelwert = Hunderterstelle, zweithöchster Würfelwert = Zehnerstelle, dritthöchster Würfelwert = Einerstelle (1 Deckel).

- Es werden zwei Hälften und ein Endspiel gespielt, es sei denn einer der Umdreher beglückt seine Mitspieler durch einen Doppelfehler.
- Einsen sammeln gilt als edel und mutig, Sechsen sammeln ist übelstes Webster-Würfeln.
- Der Nachleger verliert.
- Der Vorleger bestimmt die Anzahl der Versuche, hat ein Nachleger den gleichen Würfelwert wie der Vorleger, allerdings weniger Versuche, ist der Nachleger besser, sonst nicht.
- Man darf verärgert sein und erhaltene Deckel mit Schock-Aus bestrafen.
- Ein einmal ´rausgelegter Würfel darf nicht wieder eingepackt werden.
- Wer ein Türmchen gebaut hat darf den Wurf wiederholen.

§ 7

Dieser Paragraph beinhaltet die das eigentliche Spiel betreffenden Sonderregeln. Ein folgender Paragraph behandelt den das Spiel begleitenden Verhaltenskodex.
1. Ist ein Wurf, egal ob nach dem ersten, zweiten oder dritten Umdrehen , beendet, darf erst nachdem alle anderen gewürfelt haben und die Runde durch den Vorleger zur Einsichtnahme freigegeben wurde, unter den eigenen Becher geguckt werden. Zuwiderhandlungen können, durch einfache Mehrheit beschlossen, zur Wiederholung der Runde führen.
2. Ein Schock-Aus im Zug ist als Nachleger besser, wenn der Vorleger seinen Schock-Aus gepflückt hat.
3. Wirft ein Spieler beim Hochheben einen oder mehrere Würfel vom Tisch muß er den Wurf wiederholen. Macht ein Spieler dies vorsätzlich (zu beschließen durch einfache Mehrheit) droht ihm § 4, der nur durch sofortiges Bestellen einer Runde für alle abgewendet werden kann.
4. Die persönlich letzte Runde muß angekündigt werden, es muß aber nicht die letzte sein. Zwingend ist jedoch bei einem tatsächlichen Ausstieg ist die vorherige Ankündigung. Dabei ist die Ankündigung der letzten Runde nur möglich wenn die vorangegangene nicht verloren wurde. Hat ein Spieler seine letzte Runde korrekt angekündigt und verliert diese, so kann er dennoch aussteigen. Die übrigen Würfelwilligen beginnen die nächste Runde nach Empfang der Beute nach der Regel "Einmal hoch".
Die Ankündigung der persönlich letzten Runde darf maximal zweimal revidiert werden.

§ 8
Wie jedes kultivierte und hehren Sportsgeist verfolgende Spiel hat auch die Schockerei einen Verhaltenskodex, der unbedingt einzuhalten ist. Dazu gehört:
1. Die Verleihung der Karo am Bande hat neben einer optischen Verschönerung des Trägers die Funktion, daß der Empfänger der ersten Hälfte, für alle sichtbar, kenntlich gemacht wird. Es ist daher unzulässig nach dem Gewinner der ersten Hälfte zu fragen, unabhängig davon, ob die erste Hälfte noch im Gange ist oder bereits die zweite Hälfte eingeläutet wurde. Jede in diese Richtung zielende Frage kostet den Nachfrager eine Runde für alle und darf durch wieherndes Gelächter und Schenkelklopfen begleitet werden.
2 . Nervt ein Spieler durch ständiges Nachfragen ("Wie oft darf ich?" oder ähnliches) seine Mitspieler darf ihm nach dem dritten Mal die Auskunft verweigert werden. Wird das Nachfragen notorisch darf geistige Abwesenheit angenommen werden und § 4 zur Ausführung kommen (wie immer: einfache Mehrheit genügt). Auch in einem solchen Fall hilft nur ´ne Runde.
3. Der Verlust eines Endspiels bzw. der allgemein gern gesehene Erwerb eines Doppelfehlers kostet den Verlierer eine Runde für alle. Obwohl die Spritaufnahme Priorität genießt ist für die Gewinner auch das Bestellen von nichtalkoholischen Getränken zulässig. Der Wert dieses Getränks oder einer kleineren Knabberei (Erdnüsse etc.) sollte 4 DM nicht überschreiten, es sei denn der Verlierer stimmt einer entsprechenden Bestellung ausdrücklich zu. Das Ordern eines Tankwagens Sambuca oder der teuersten Nutte Deutschlands setzt ebenfalls das Einverständnis des Verlierers voraus. Sollte das Würfeln wie in § 2 beschrieben an der Fischbude fortgesetzt werden ist für den Verlierer der ersten dort gespielten Runde das Bestellen einer Runde Rollmöpse vorgeschrieben. Sollte im Laufe eines ganz normalen Donnerstags die Möglichkeit bestehen, daß an der Fischbude keiner der Anwesenden mehr des Sprechens mächtig sein wird, ist vorher ein entsprechender Bestellungszettel zu schreiben. Die bei der Kellnerin oder beim Wirt abgegebene Bestellung ist nach Erhalt der Beute deutlich sichtbar an der Pinwand aufzuhängen.
4. Bevor eine neue Runde eingeläutet wird hat die komplette Beute der letzten Runde auf dem Tisch zu stehen. Erste Umdrehtätigkeiten für die neue Runde dürfen erst nach den üblichen Beschimpfungen für den Verlierer, dessen Zuprosten und eventuellem Absingen jahreszeittypischer Lieder erfolgen. Vorher getätigte Würfe sind ungültig und müssen wiederholt werden.
5. Hat sich ein Umdreher einen Hattrick andrehen lassen ist zusätzlich zur normalen eine Schnapsrunde fällig. Dabei obliegt es dem Verlierer, die Art des Beschleunigers auszusuchen. Ein Gewinner kann einen Schnaps aus gesundheitlichen oder führerscheintechnischen Gründen zwar ablehnen, erhält dann aber kein Zusatzgetränk oder -knabberei.
6. Eine Runde hat zügig und unterbrechungsfrei vonstatten zu gehen. Aufs-Klo-gehen, brechen oder Dauergespräche mit nicht am Spiel beteiligten Zuschauern sind daher unzulässig, solange der Spieler selbst noch an der Runde beteiligt ist.
7. Coaching (indem z.B. der Meister oder der Träner dem Schöler einen bisher vorenthaltenen Tip gibt, obwohl der Schöler schon ziemlich perfekt ist) ist zulässig. Allerdings bezieht sich Coaching nicht auf die Vermittlung von Grundregeln der Schockerei (z.B. wieviel Deckel werden für einen General verteilt oder darf man einen ´rausgelegten Würfel wieder ´reinlegen etc.). Über derartige Grundsätze hat sich ein Spieler vorher zu informieren, es sei denn, daß die Oberweite der des Spiels unkundigen Neueinsteigerin jegliches Maß der Vollstellung überschreitet (siehe § 4).
§ 9
Höhepunkt eines ganz normalen Donnerstags ist das Sparkastenwürfeln. Zwingende Grundvoraussetzung für die Teilnahme ist
1 . der Besitz eines Sparkastens und
2. die Teilnahme an mindestens zwei vorangegangenen Schock-Runden.

Zur Vorbereitung des Sparkastenwürfelns ist die Spielfläche komplett freizumachen, d.h. keine Gläser, keine Deckel, Aschenbecher oder ähnliches dürfen die freie Sicht auf die Würfel versperren. Das einzige, was außer Büchse und Würfel auf der Spielfläche vorhanden sein darf ist der Einsatz von 10 DM pro Nase. Das Sparkastenwürfeln sollte den Abschluß des Schock-Abends bilden, allerdings kann, das Einverständnis der Beteiligten vorausgesetzt, anschließend weiter geschockt werden. Weiterhin teilnahmeberechtigt sind zwischendurch regelgerecht Ausgestiegene. Zunächst wird nach dem Heinz-Schliephake-Prinzip das Anfangsrecht ausgeknobelt. Anschließend wird mit drei Würfeln angefangen und eine gewürfelte Eins nach jeder Runde in die Tischmitte gelegt. Wer zum Schluß noch Würfel hat, der hat seiner unbändigen Freude Ausdruck zu verleihen und ist durch die anderen im Stillen zu huldigen, auch wenn sie ihm/ihr bisher unbekannte tropische Krankheiten an den Hals wünschen. Es gilt beim Sparkastenwürfeln im Gegensatz zur Schockerei nicht das Nachleger-Prinzip. Der gewonnene Einsatz ist vom Sieger unverzüglich in den Sparkasten zu werfen, das Bezahlen des Deckels oder von Schulden aller Art durch den Gewinn ist nicht zulässig.
§ 10
Streitfragen, die in den vorangegangenen Paragraphen nicht ausdrücklich behandelt worden sind, sowie die Strafbemessungen bei diesen unbekannten Vergehen, werden von den anwesenden Spielern diskutiert und entschieden. In diesem Gremium gilt das Prinzip der einfachen Mehrheit um Entscheidungen für alle verbindlich festzusetzen.
§ 11
Der Wirt kommt in der Schbibel nicht zu kurz und auch seine Rechte sollten verbindlich aufgeführt werden. Er darf bei allen Spielen zusehen, dem Verlierer Trost spenden und ihn mit Getränken sponsern und fungiert aufgrund seiner ergrauten Erscheinung als Ehrenrat für Fragen zum Verhaltenskodex. Außerdem hat er sich zu freuen, wenn er alle 500 Biere dem Anlaß angemessen Große geben und sich diese Rutsche mit dem Rundenverlierer teilen darf. Alle 1000 Biere ist zusätzlich eine Schnapsrunde fällig.
§ 12
Gültigkeitsbeginn für die Schbibel ist der 1. Januar 1996. Die nachträglich Unterzeichnenden erkennen ab diesem Zeitpunkt die Schbibel als einzig geltendes Regulativ der hehren Schockerei an, doch auch seltener schockende und demnach nicht unterschriftspflichtige Mitspieler haben gemäß Präambel die Pflicht zur Einhaltung der Paragraphen 1-12.


Erstmalig: Kettwig, im Oktober 1995
Zusätze zur Schbibel
1. Zusatz
Jeder Spieler hat sich unabhängig von seinem Steifheitsgrad unmittelbar nach Erhalt von der korrekten Anzahl der ihm verliehenen Deckel selbst zu überzeugen. Nachträgliches Reklamieren ist unzulässig und sollte vom Betroffenen verschämt verschwiegen werden, es sei denn, er legt Wert darauf, von den anderen als spieltriebgesteuerter Doofmannsgehilfe beschimpft zu werden.
2. Zusatz
Damit eine Spielrunde in die Tages- und Gesamtwertung eingeht bedarf es einer Mindestteilnehmerzahl von 4 Schockkollegen. Eine mit weniger als 4 Teilnehmern geknobelte Runde dient ausschließlich Trainings- oder Belustigungszwecken und unterliegt auch nicht den in den Paragraphen 1-12 beschriebenen Regeln (wobei z.B. die Frage nach der 1. Hälfte bei vielleicht drei Teilnehmern schon wieder §-4-verdächtig ist). Wird im Laufe des Abends die Mindestteilnehmerzahl unterschritten, aber zu einem späteren Zeitpunkt durch Neueinstieg wieder auf größer/gleich 4 Teilnehmer gebracht, so kann der Spieltag fortgesetzt werden.
3. Zusatz
Der 3. Zusatz präzisiert § 5, der den generellen bzw. den durch Neueinsteiger begründeten Spielbeginn behandelt. Gilt aufgrund einer der beiden in § 5 behandelten besonderen Spielsituationen die Regel "Einmal hoch" und haben zwei oder mehr Spieler den selben Wurf, so spielen diese Schockkollegen nur um so viele Deckel, wie durch den höchsten Wurf bei der vorangegangenen Situation "Einmal hoch" verteilt worden wären. War z.B. der höchste Wurf beim erstmaligen Umdrehen ein General, so spielen die Teilnehmer des Stechens auch nur um drei Deckel, unabhängig davon, wie ihre Würfe beim Stechen aussehen. Sollte tatsächlich einer der Stechenden einen Schock-Aus werfen, hat er/sie sich komplett umsonst verausgabt und wertvolles Schock-Gut verschwendet.
4. Zusatz
Der glückliche Verlierer der ersten Hälfte ist persönlich dafür verantwortlich, daß er oder sie zu Beginn der zweiten Hälfte die Karo am Bande als Zeichen für den Verlust der ersten Hälfte trägt. Er muß ggf. seine Mitspieler entsprechend aufmerksam machen oder darauf ansprechen, daß er die Überreichung der Karo am Bande wünscht und vorher nicht die zweite Hälfte beginnen kann. Unterläßt oder verschwitzt ein Erste-Hälfte-Verlierer die eigene Schmückung mit der Karo am Bande und läßt sich zum Beginn der zweiten Hälfte verleiten, oder beginnt diese gar selbst mit dem Umdrehen und Hochheben des ersten Wurfes, so kann er gleich den Wirt heranzitieren und ihn mit einer Schnapsrunde beauftragen. Anschließend wird unter Gejohle und unflätigen Beschimpfungen die zweite Hälfte begonnen. Verpennt die ganze Würfelrunde die Situation, daß der Verlierer der ersten Hälfte die Karo am Bande noch nicht um den Hals baumeln hat, und beendet die zweite Hälfte, so dürfen sich alle untereinander " Würfelotto" oder "Triebgesteuerter Doofmannsgehilfe" zeihen und die zweite Hälfte wird annuliert und wiederholt. In einem solchen Fall wird der Verliere der ersten Hälfte nicht bestraft, da für alle Mann annähernd § 4 zum Zuge kommen müßte.
5. Zusatz
Kann ein Spieler gemäß der in § 7, Absatz 4 formulierten Regeln eigentlich nicht aussteigen und will dies trotzdem auf Deibel-komm-raus tun, so besteht die Möglichkeit des Freikaufens. Gegen die Lieferung einer Bierrunde an den Rest der Würfelnden kann er die Heimreise antreten. Der Auszug des Gewaltaussteigers aus der Kneipe darf dabei ausdrücklich von den zurückgelassenen Würflern durch den Ein-Wort-Zuruf "Aschlochpillemannblödmann" kommentiert werden.
6. Zusatz
Der 6. Zusatz zur Schbibel stellt eine Erweiterung und Präzisierung von § 9 dar, welcher die Durchführung und Voraussetzung für das Sparkastenwürfeln regelt. Danach stellt weiterhin das Sparkastenwürfeln zwar den Höhepunkt des Schockabends dar, eine anschließende Fortsetzung der gewerteten Schocktätigkeiten ist aber zulässig, sofern sich mindestens 4 Nachteulen zusammenfinden. Der Ausspruch "Ich mach´ heute bis 5 !" ist dabei ausdrücklich zu begrüßen und kann als Voraussetzung für eine beginnende Freitagsohnmacht angesehen werden. Bestimmungen, die bei normalem Spielbetrieb das Verhalten in der nächsten Runde regeln (z.B. § 7, Abs. 4, wonach die persönlich letzte Runde angekündigt werden muß und man nach Verlust einer Runde anschließend nicht die letzte Runde ankündigen kann), werden durch das Sparkastenwürfeln aufgehoben. Das bedeutet, daß eine Fortsetzung der Würfeltätigkeit nach dem Sparkastenwürfeln von den Regeln her wie ein neuer Schockdonnerstag zu betrachten ist, nur daß die Ergebnisse vor und nach dem Sparkastenwürfeln als ein Schockdonnerstag gewertet und dokumentiert werden. Weiterhin bleibt Mitternacht als Zeitpunkt für den Beginn des Sparkastenwürfelns grundsätzlich bestehen, allerdings hat das Spielen einer weiteren Schockrunde dann Vorrang, wenn ein Würfler drauf und dran ist, sich einen Hattrick anflicken zu lassen.
7. Zusatz
Man sollte soviel Ochsigkeit kaum für möglich halten, doch es gibt Masos, die nicht zwangsläufig Udo heißen müssen und vom Schmuck durch die Karo am Bande derart angetan sind, daß sie diese gar nicht wieder ablegen wollen. Da dieses Verhalten aber nicht im Sinne des Erfinders ist, ergeht folgender Schbibel-Zusatz: Wer zu Beginn einer neuen Runde immer noch die Karo aus der Vorrunde umhängen hat, hat sich hurtigst des Bestellzettels zu bemächtigen und für die übrigen Würfler eine Rutsche Bier zu ordern. Konsequenterweise ist in einem derartigen Fall auch die Frage nach der ersten Hälfte nicht strafbar, vorausgesetzt der Fragesteller kann einleuchtend belegen, daß er mitbekommen hat, daß der Karoträger das Ablegen derselben vergessen hat.
8. Zusatz
Zunehmende Schläfrigkeit oder mangelnde Koordination der Würfelmotorik darf nicht zu Lasten der Schockkollegen gehen, welche in ihrer Konzentration durch das Herumkrabbeln auf dem Boden beim Suchen nach heruntergefallenen Würfel gestört werden. Daher wird ein Schocker, der beim Würfelvorgang einen oder mehrere Würfel vom Tisch fallen läßt, dahingehend bestraft, daß jeder den Tisch verlassende und auf den Boden fallende Würfel als 2 gewertet wird. Verboten ist weiterhin das absichtliche Wegpfeffern des gefüllten Würfelbechers oder einzelner Würfel für den Fall, daß die dann theoretisch erzielte Punktzahl besser ist als die von einem Mitwürfler vorgelegte. Ob ein entsprechender Vorgang Absicht ist oder nicht, entscheidet die anwesende Würflerschar per Mehrheitsbeschluß. Wird die Absicht festgestellt ist eine Rutsche Bier vom Verurteilten fällig und er muß seinen letzten Wurf wiederholen. Schafft es ein Schockkollege, den herunterfallenden Würfel mit einem beachvolleyballmäßigen Hechtsprung vor dem Berühren des Bodens aufzufangen, darf er den Wurf, ähnlich wie bei einem Türmchen, straffrei wiederholen. Diese Regel gilt nicht für Würfel, die bereits auf dem Tisch zum Stillstand gekommen und gewertet worden sind, und dann auf Grund höherer Gewalt (Erdbeben, Versagen des Newton´schen Gesetzes der Schwerkraft, Pedi schlägt mit der Stirn auf die Tischplatte etc.) die Spielfläche verlassen.
9. Zusatz
Ein jeder Spieler hat die Anzahl der innerhalb einer Hälfte noch zu verteilenden Deckel im sportlichen Blauauge zu behalten. Hebt ein verwirrter Schocker seinen ausgeführten Wurf hoch, obwohl bereits alle Deckel verteilt worden sind und er selbst keinen bekommen hat, so spielt er weiter mit. Erhält dieser Selbstverstümmelungswürfler dann auf Grund seines miserablen Gewürfs Deckel, so ist er verratzt und verrammelt und muß sich solange durch die Hälfte würgen, bis er seine erhaltenen Deckel wieder los geworden ist. Im §-4-verdächtigen Fall des Einklinkens in ein Endspiel kann bedenkenlos der Komplettverlust von Hopfen und Malz angenommen werden, dann rettet nur noch eine Schnapesrunde den Gewaltverlierer vor weiterem Ungemach. Am Endspiel nimmt er dann allerdings nicht teil.
10. Zusatz
Die fortschreitende Professionalisierung des hehren Würfelsports und die Erfahrungen aus der jüngeren Vergangenheit machen eine Erweiterung und Präzisierung des § 8, Absatz 6 notwendig. Danach werden die dort angesprochenen Spielverzögerungen ab sofort sanktioniert. Ist ein Spieler noch an der laufenden Runde beteiligt, ist das Verlassen der Spielfläche nur in begründeten Ausnahmefällen und nach vorangegangener Anfrage an die Runde zulässig. Ob ein begründeter Ausnahmefall vorliegt, entscheidet die anwesende Würfelschar durch einfache Mehrheit. Ein solcher Ausnahmefall könnte zum Beispiel das öffentliche Kopulieren mit der Bedienung auf der Theke sein, nicht aber beispielweise das eigenmächtige Verschwinden Richtung Klo oder das Handy-Telefonat auf der Straße. Nach bewährtem Muster zieht eine solche Zuwiderhandlung unweigerlich eine Schnapsrunde des Spielverzögerers für die Corona nach sich.
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